Mag. Reinhard Wittmann
Öffentlicher Notar
 
Eingetragener Mediator  

Impressum
Informationspflichten gemäß § 5 Abs 1 E-Commerce-Gesetz (ECG)

Name und Anschrift

Mag. Reinhard Wittmann
Öffentlicher Notar | Eingetragener Mediator
Hütteldorfer Straße 112, Karree Breitensee
A - 1140 Wien

Tel.: +43 1 984 65 00
Fax: +43 1 984 65 00-20
E-Mail: office@notar-wittmann.at
Internet: www.notar-wittmann.at

Die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse ist keine Zustimmung zum Erhalt
unaufgeforderter E-Mails laut § 101 Telekommunikatonsgesetz (TKG).

Berufsbezeichnung
Öffentlicher Notar
Eingetragener Mediator

UID: ATU56845613

Zuständige Notariatskammer
Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland
A-1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20
Briefanschrift: Postfach 359, 1011 Wien
Tel.: +43 1 402 45 09-0
Fax: +43 1 406 34 75

Zuständiges Landesgericht für die Tätigkeit in Gerichtskommissionssachen
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
Schmerlingplatz 11
1011 Wien
Tel.: +43 1 52152
Fax: +43 1 52152-3810

Berufsrechtliche Vorschriften
Die für die Tätigkeit als Öffentlicher Notar maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Notariatsordnung vom 25.07.1871 in der jeweils geltenden Fassung enthalten.

Die für die Tätigkeit als Gerichtskommissär maßgeblichen Vorschriften sind im Bundesgesetz vom 11.11.1970, BGBl. 343, über die Tätigkeit der Notare als Beauftragte des Gerichtes im Verfahren außer Streitsachen in der jeweils geltenden Fassung enthalten.

Die für die Tätigkeit als Mediator maßgeblichen Vorschriften sind im  Zivilrechts-Mediations-Gesetz vom 06.06.2003 in der jeweils geltenden Fassung enthalten.

Die gesetzlichen Regelungen betreffend das Erfordernis der notariellen Errichtung einiger Rechtsgeschäfte finden sich zum überwiegenden Teil im Notariatsaktgesetz vom 25.07.1871 in der jeweils geltenden Fassung.

Alle Gesetze sind in der jeweils geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at kostenlos abrufbar.

Berufsausübungsvoraussetzungen
Mag. Reinhard Wittmann wurde mit Bescheid der Frau Bundesministerin für Justiz vom 07.12.2010 zum Öffentlichen Notar in Wien-Penzing ernannt.

Staat, der die Berufsbefugnis verliehen hat
Republik Österreich

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