Liegt der Todesfall im Zeitraum vom 16. bis zum Letzten eines ungeraden Monats (16.01.-31.01., 16.03.-31.03., 16.05.-31.05., 16.07.-31.07., 16.09.-30.09. und 16.11.-30.11.) und hatte die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz im 14. Bezirk?
Dann sind wir für das Verlassenschaftsverfahren als sogenannter Gerichtskommissär zuständig.
Sind Sie allgemein auf der Suche nach dem/der zuständigen Notar/-in für ein Verlassenschaftsverfahren in Wien, Niederösterreich oder Burgenland?
Sie finden den/die zuständige/-n Notar/-in anhand des Sterbedatums und des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person in der Verteilungsordnung.
Möchten Sie trotz Zuständigkeit eines/einer anderen Notars/-in unsere Unterstützung bei der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens als sogenannter Erbenmachthaber?
Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail!